Weiterbildung: Drum prüfe, wer sich lange bindet – Karriere

Arbeitgeberzuschuss für Weiterbildung. Von Christine Demmer:

Arbeitgeberzuschuss für Weiterbildung - X SIEBEN

Quelle: Pixabay

Sie wollen sich fortbilden?

Zwei Jahre nach Berufseinstieg möchte der Mitarbeiter seinen Bachelor mit dem Master krönen. 36 Monate dauert das berufsbegleitende Studium, kosten wird es circa 5 000 Euro.

Auf Antrag gewährt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Er knüpft daran aber die Bedingung, dass der Mitarbeiter nach Abschluss des Studiums noch drei Jahre im Unternehmen bleibt. Ist eine solche Vereinbarung rechtlich zulässig?

“Im Grunde ja”, sagt Katrin Süßbrich, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Luther in Köln. “Wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter für eine Weiterbildung von der Arbeit freistellt und sich an den Kosten beteiligt, dann darf er im Gegenzug den Beschäftigten für eine gewisse Zeit an sich binden.”

Die zulässige Höchstdauer dieser Bleibefrist hängt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter anderem von der Dauer der Weiterbildung ab. “Bei kurzen Fortbildungen von bis zu einem Monat darf der Arbeitnehmer höchstens ein halbes Jahr gebunden werden”, erklärt Süßbrich. “Bei zwei Monaten ist es schon bis zu ein Jahr, bei Lehrgängen von sechs bis zwölf Monaten sind es längstens drei Jahre und bei noch längeren Weiterbildungen, wie sie in der Regel für ein Hochschulstudium veranschlagt werden, darf die Bindefrist auch fünf Jahre betragen. Das ist die Höchstgrenze.” Allerdings sei diese Staffelung nur eine Faustformel, gibt die Anwältin zu bedenken. ”

Am Ende ist es immer eine Einzelfallentscheidung, bei der insbesondere das Gesamtbild von Dauer, Art und Aufwand der Weiterbildung sowie die Höhe des Arbeitgeberzuschusses betrachtet werden.” Einer der Hauptfaktoren bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer berufsbegleitenden Weiterbildung ist die Finanzierung.

Der Löwenanteil der Kosten für ein Bachelor- oder Masterstudium entfällt auf die Studiengebühren. Deren Spannbreite ist gewaltig und bewegt sich etwa zwischen 10 000 und 50 000 Euro. Da nebenberuflich studierende Arbeitnehmer während der Weiterbildung einiges lernen, was sie unter Umständen schon jetzt im Beruf anwenden können, liegt es auf der Hand, ihren Arbeitgeber um eine Kostenbeteiligung zu bitten. Nur selten allerdings werden die Studiengebühren komplett übernommen.

In der Regel gewähren Arbeitgeber ihren Angestellten neben zeitlicher Freistellung von der Arbeit einen Zuschuss von 20 bis 50 Prozent. Es gibt weitaus mehr förderungswillige Arbeitgeber, als man glaubt. Nicht nur große Konzerne, sondern auch Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfer und Anwaltskanzleien haben erkannt, dass man mit einer Beteiligung an den Fortbildungskosten bzw. dem Arbeitgeberzuschuss für Weiterbildung die in knapper Anzahl vorhandenen Spitzenkräfte motivieren und an sich binden kann.

 

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