Was ist die Bildungskarenz?

Für viele Beschäftigte (sowie geringfügig Beschäftigte) stellt Weiterbildung – neben der Horizonterweiterung – auch eine Karriereambition dar. Personen, welche die Möglichkeit der Bildungskarenz bereits in Anspruch genommen haben, berichten darüber „beglückenden Lernluxus“ empfunden zu haben. Und dies unabhängig von den Belastungen des Berufsalltags.

Bildungskarenz liegt jedenfalls voll im Trend. Seit mit dem Beginn der Wirtschaftskrise die Zugangsvoraussetzungen deutlich gelockert wurden, hat ein regelrechter Hype in bezug auf dieses Instrument eingesetzt.

Bildungskarenz bietet Unternehmungen in der Wirtschaftskrise die Möglichkeit, den Personalstand zu halten und die Mitarbeiter gleichzeitig weiterbilden zu lassen. Bildungskarenz kann mit dem Arbeitgeber für mindestens drei Monate und maximal einem Jahr vereinbart (ab 1.1.2012) und bei Ihrem Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden. Wenn die nötigen Bedingungen erfüllt sind, erhält der Bewerber während der Bildungsauszeit Weiterbildungsgeld, welches der Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht.

Tipp für “Geringfügige”

Für den Anspruch auf Weiterbildungsgeld schadet eine geringfügige Beschäftigung während der Bildungskarenz (auch zum selben Arbeitgeber) ebenso wenig, wie die Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber.

Weiterbildung für Themenbereiche, die Ihnen auch tatsächlich etwas „bringen“ und außerdem noch in kurzer Zeit absolviert werden können, finden Sie unter den folgenden Links. Informieren Sie sich jetzt über das für Sie passende Weiterbildungsangebot! 

Details zur Bildungskarenz.

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